Schattdorf
Bushaltestellen Gandrütti
Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG 151.3) wird bei Neu- und Umbauten von Bushaltestellen eine Kantenhöhe von 22 cm gefordert. Damit soll gehbehinderten Personen eine selbstständige Benutzung des öffentlichen Verkehrs ermöglicht werden.
Die bestehenden Fahrbahnhaltestellen "Gandrütti" wiesen eine Haltekantenhöhe von 10 cm auf. Die beiden Bushaltestellen wurden deshalb behindertengerecht umgebaut. Die Gehwegabsenkungen wurden so ausgeführt, dass das maximale Gefälle von 6% nicht überschritten wird. Bei der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Altdorf wurde zudem ein Personenunterstand erstellt.
Bauherrschaft
Kanton Uri
Termine
Realisierung: April - Mai 2022
Leistungen